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Um Risiken für die Finanzstabilität des Finanzsystems insgesamt einzudämmen, sollten die Emittenten vermögenswertereferenzierter Token Eigenmittelanforderungen unterliegen. Diese Anforderungen sollten im Verhältnis zum Emissionsvolumen der vermögenswertereferenzierten Token stehen und mithin als Prozentsatz der Vermögenswertreserve berechnet werden, mit der der Wert der vermögenswertereferenzierten Token unterlegt ist. Die zuständigen Behörden sollten jedoch die Möglichkeit haben, die Höhe der Eigenmittel heraufzusetzen, die benötigt werden, wobei sie unter anderem die Evaluierung des Risikomanagementverfahrens und der Mechanismen des Emittenten für die interne Kontrolle, die Qualität und Volatilität des Reservevermögens, mit dem die vermögenswertereferenzierten Token unterlegt sind, oder den Gesamtwert und die Gesamtzahl der mit vermögenswertereferenzierten Token abgewickelten Transaktionen zugrunde legen sollten.
Evaluierung der in Artikel 34 Absätze 1, 8 und 10 genannten Verfahren des Risikomanagements und der Mechanismen der internen Kontrolle des Emittenten des…
Die Emittenten vermögenswertereferenzierter Token müssen über interne Kontrollmechanismen und wirksame Verfahren für Risikomanagement, einschließlich wirksamer…
das Verfahren und die Fristen für einen Emittenten eines signifikanten vermögenswertereferenzierten Token, die Höhe seiner Eigenmittel gemäß Absatz 5…
Die Emittenten vermögenswertereferenzierter Token sollten über solide Regelungen zur Unternehmensführung verfügen, einschließlich einer klaren…
Um die Inhaber der vermögenswertereferenzierten Token vor einer Wertminderung des Vermögens, mit dem der Wert der Token unterlegt ist, zu schützen, sollten die…
Um ihre Haftung gegenüber Inhabern vermögenswertereferenzierter Token zu decken, sollten die Emittenten vermögenswertereferenzierter Token eine…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.