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Um ihre Haftung gegenüber Inhabern vermögenswertereferenzierter Token zu decken, sollten die Emittenten vermögenswertereferenzierter Token eine Vermögenswertreserve bilden, die den mit dieser Haftung verbundenen Risiken entspricht, und diese Vermögenswertreserve aufrechterhalten. Die Vermögenswertreserve sollte zugunsten der Inhaber der vermögenswertereferenzierten Token verwendet werden, wenn der Emittent — beispielsweise im Falle einer Insolvenz — nicht in der Lage ist, seine Verpflichtungen gegenüber den Inhabern zu erfüllen. Die Vermögenswertreserve sollte so zusammengesetzt sein und verwaltet werden, dass Markt- und Währungsrisiken abgedeckt sind. Die Emittenten vermögenswertereferenzierter Token sollten eine umsichtige Verwaltung der Vermögenswertreserve sicherstellen und insbesondere dafür Sorge tragen, dass der Wert der Reserve mindestens dem entsprechenden Wert der in Umlauf befindlichen Token entspricht und dass Änderungen an der Reserve angemessen gesteuert werden, damit nachteilige Auswirkungen auf die Märkte des Reservevermögens verhindert werden. Die Emittenten vermögenswertereferenzierter Token sollten daher klare und detaillierte Strategien anwenden, die unter anderem die Zusammensetzung der Vermögenswertreserve, die darin vorgesehene Vermögenswertallokation, eine umfassende Bewertung der mit dem Reservevermögen verbundenen Risiken, das Verfahren für die Ausgabe und den Rücktausch der vermögenswertereferenzierten Token, das Verfahren für die Erhöhung und Verminderung des Reservevermögens und — sofern das Reservevermögen angelegt wird — die Anlagepolitik der Emittenten vorgeben. Emittenten von vermögenswertereferenzierten Token, die sowohl in der Union als auch in Drittländern vertrieben werden, sollten dafür Sorge tragen, dass ihre Vermögenswertreserve für die Deckung der Haftung der Emittenten gegenüber Inhabern in der Union zur Verfügung steht. Die Anforderung, die Vermögenswertreserve bei Unternehmen zu halten, die dem Unionsrecht unterliegen, sollte daher für den Anteil der vermögenswertereferenzierten Token zur Anwendung kommen, der voraussichtlich in der Union vertrieben wird.
Die Emittenten vermögenswertereferenzierter Token bilden und halten jederzeit eine Vermögenswertreserve. Die Vermögenswertreserve sollte so zusammengesetzt sein…
Die Emittenten vermögenswertereferenzierter Token müssen Strategien und Verfahren sowie vertragliche Vereinbarungen für die Verwahrung festlegen,…
Um das Verlustrisiko bei vermögenswertereferenzierten Token auszuräumen und den Wert der betreffenden Vermögenswerte zu erhalten, sollten die Emittenten…
Um die Inhaber der vermögenswertereferenzierten Token vor einer Wertminderung des Vermögens, mit dem der Wert der Token unterlegt ist, zu schützen, sollten die…
Um Risiken für die Finanzstabilität des Finanzsystems insgesamt einzudämmen, sollten die Emittenten vermögenswertereferenzierter Token Eigenmittelanforderungen…
Die Emittenten vermögenswertereferenzierter Token stehen in aller Regel im Zentrum eines Netzwerks von Rechtsträgern, die die Ausgabe solcher Kryptowerte sowie…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.