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Wenn vermögenswertereferenzierte Token eine ernsthafte Bedrohung für das reibungslose Funktionieren von Zahlungssystemen, die geldpolitischen Transmission oder die Währungshoheit darstellen, sollten die Zentralbanken die zuständige Behörde auffordern können, dem Emittenten dieser vermögenswertereferenzierten Token die Zulassung zu entziehen. Stellen vermögenswertereferenzierte Token eine Bedrohung für das reibungslose Funktionieren von Zahlungssystemen, die geldpolitische Transmission oder die Währungshoheit dar, sollten die Zentralbanken die zuständige Behörde auffordern können, die Menge dieser auszugebenden vermögenswertereferenzierten Token begrenzen oder einen Mindestbetrag für die Mindeststückelung festzulegen.
Die zuständigen Behörden begrenzen die Menge eines auszugebenden vermögenswertereferenzierten Token oder schreiben eine Mindeststückelung des…
Die zuständigen Behörden lehnen die Zulassung ab, wenn die EZB oder gegebenenfalls die Zentralbank im Einklang mit Artikel 20 Absatz 5 eine ablehnende…
Die zuständige Behörde darf es dem Emittenten nur dann gestatten, den vermögenswertereferenzierten Token erneut auszugeben, wenn sie über Belege verfügt, dass…
Genehmigt die zuständige Behörde das geänderte Kryptowerte-Whitepaper, so kann sie den Emittenten des vermögenswertreferenzierten Token auffordern, Die…
Eine zuständige Behörde sollte die Zulassung aus objektiven und nachweisbaren Gründen verweigern, wenn beispielsweise das Geschäftsmodell des antragstellenden…
Um Risiken für die Finanzstabilität des Finanzsystems insgesamt einzudämmen, sollten die Emittenten vermögenswertereferenzierter Token Eigenmittelanforderungen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.