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Diese Verordnung berührt nicht das nationale Recht, das die Nutzung inländischer und ausländischer Währungen bei Geschäften zwischen Gebietsansässigen regelt, die von nicht dem Euro-Währungsgebiet angehörenden Mitgliedstaaten in Ausübung ihres Vorrechts der Währungshoheit erlassen wurden.
Diese Verordnung gilt im Einklang mit der Richtlinie (EU) 2015/2366 für grenzüberschreitende Zahlungen, die in Euro oder einer Landeswährung der Mitgliedstaaten…
Obwohl anerkannt ist, dass die von der EZB nach Artikel 34.1 der ESZB-Satzung erlassenen Verordnungen keinerlei Rechte oder Pflichten für die Mitgliedstaaten,…
Diese Verordnung sollte nicht die Kreditvergabe und Kreditaufnahme mit Kryptowerten, einschließlich E-Geld-Token, regeln und daher nicht die anwendbaren…
Diese Verordnung sollte nicht für andere Vorfragen wie das Bestehen, die Gültigkeit oder die Anerkennung einer eingetragenen Partnerschaft gelten, die dem…
Diese Verordnung gilt für Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist.
Diese Verordnung gilt für die Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.