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Es ist wichtig, das Vertrauen in die Märkte für Kryptowerte und die Integrität dieser Märkte zu gewährleisten. Deshalb gilt es Vorschriften festzulegen, um von Marktmissbrauch bei Kryptowerten, die zum Handel zugelassen sind, abzuschrecken. Da es sich bei den Emittenten von Kryptowerten und den Anbietern von Kryptowerte-Dienstleistungen jedoch sehr häufig um KMU handelt, wäre es unverhältnismäßig, sämtliche Bestimmungen der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates auf sie anzuwenden. Deshalb ist es notwendig, spezifische Vorschriften festzulegen, die bestimmte Verhaltensweisen untersagen, welche das Vertrauen der Nutzer in die Märkte für Kryptowerte und die Integrität dieser Märkte untergraben dürften, wie etwa Insidergeschäfte, die unrechtmäßige Offenlegung von Insiderinformationen sowie Marktmanipulation im Zusammenhang mit Kryptowerten. Diese spezifischen Vorschriften über Marktmissbrauch im Zusammenhang mit Kryptowerten sollten auch dann greifen, wenn Kryptowerte zum Handel zugelassen werden.
Dieser Titel gilt für von jedweden Personen vorgenommene Handlungen im Zusammenhang mit Kryptowerten, die zum Handel zugelassen sind oder deren Zulassung zum…
Die Rechtssicherheit für die Teilnehmer an Märkten für Kryptowerte sollte durch eine Charakterisierung von zwei Merkmalen, die für die Definition von…
Es bedarf daher auf Unionsebene eines speziellen und harmonisierten Rahmens für Märkte für Kryptowerte, um spezifische Vorschriften für Kryptowerte und damit…
Die Mehrheit der Kryptowerte liegt nicht im Geltungsbereich der Rechtsvorschriften der Union über Finanzdienstleistungen und bringt Herausforderungen in Bezug…
Andere Kryptowerte werden von den Gesetzgebungsakten der Union im Bereich Finanzdienstleistungen jedoch nicht erfasst. Derzeit gibt es außer den Bestimmungen…
Die zuständigen Behörden sollten mit ausreichenden Befugnissen ausgestattet sein, um die Ausgabe von, das öffentliche Angebot über und die Zulassung zum Handel…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.