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Derivate, die als Finanzinstrumente im Sinne der Richtlinie 2014/65/EU gelten und deren zugrunde liegender Vermögenswert ein Kryptowert ist, unterliegen der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, wenn sie auf einem regulierten Markt, innerhalb eines multilateralen Handelssystems oder innerhalb eines organisierten Handelssystems gehandelt werden. In den Anwendungsbereich der vorliegenden Verordnung fallende Kryptowerte, die diesen Derivaten als Vermögenswerte zugrunde liegen, sollten den Marktmissbrauchsbestimmungen der vorliegenden Verordnung unterliegen.
‚Kryptowert‘ einen Kryptowert im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Nummer 5 der Verordnung (EU) 2023/1114 des Europäischen Parlaments und des Rates , es sei denn,…
„Kryptowert“ einen Kryptowert im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Nummer 5 der Verordnung (EU) 2023/1114 es sei denn, der Kryptowert fällt unter eine in Artikel 2…
Devisen, soweit das Geschäft nicht die in Artikel 10 der Delegierten Verordnung (EU) 2017/565 genannten Voraussetzungen erfüllt, Rechnungseinheiten oder…
Manche Kryptowerte — insbesondere solche, die als Finanzinstrumente im Sinne der Begriffsbestimmung in der Richtlinie 2014/65/EU des Europäischen Parlaments und…
Die Mehrheit der Kryptowerte liegt nicht im Geltungsbereich der Rechtsvorschriften der Union über Finanzdienstleistungen und bringt Herausforderungen in Bezug…
Es ist wichtig, das Vertrauen in die Märkte für Kryptowerte und die Integrität dieser Märkte zu gewährleisten. Deshalb gilt es Vorschriften festzulegen, um von…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.