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Die Marktteilnehmer sollten in der Lage sein, begründete Bedenken von interessierten Parteien zu erfassen, einschließlich auf elektronischem Wege, und sollten allen erfassten begründeten Bedenken sorgfältig nachgehen.
Die zuständigen Behörden bewerten ohne ungebührliche Verzögerung, sorgfältig und unparteiisch die begründeten Bedenken, einschließlich der Frage, ob die…
ESG-Rating-Anbieter verfügen über Verfahren für die Entgegennahme begründeter Bedenken, die Interessenträger unter Angabe ihrer Namen und ihrer Position äußern.
die Auswahl der zu kontrollierenden Marktteilnehmer, nachgelagerten Marktteilnehmer und Händler; diese Auswahl stützt sich auf die nationalen Risikokriterien…
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass natürliche und juristische Personen berechtigt sind, über leicht zugängliche Kanäle vor jeder Aufsichtsbehörde…
Die Anbieter von Online-Marktplätzen sollten über einen internen Mechanismus für die Behandlung produktsicherheitsbezogener Fragen verfügen, um ihre Pflichten…
Die Marktteilnehmer, die Händler und die zuständigen Behörden sollten über einen angemessenen Zeitraum verfügen, um sich auf die Einhaltung der Anforderungen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.