Erwägungsgrund 20 32024R3005
Legt ein Unternehmen oder Finanzinstitut Informationen über seine eigenen Nachhaltigkeitsauswirkungen, -risiken und -chancen oder über die seiner Wertschöpfungskette offen, so sollten diese Informationen nicht als ESG-Rating im Sinne dieser Verordnung betrachtet werden.