Gesetze
Gesetz wird geladen …
Das Risiko, dass nicht konforme Erzeugnisse in Verkehr gebracht oder ausgeführt werden, hängt von den jeweiligen Rohstoffen und Erzeugnissen sowie von ihrem Ursprungs- und Erzeugerland oder deren Landesteilen ab. Marktteilnehmer, die Rohstoffe und Erzeugnisse aus Ländern oder Landesteilen beziehen, die ein geringes Risiko dahingehend aufweisen, dass der Anbau, die Ernte oder die Erzeugung relevanter Rohstoffe dort unter Verstoß gegen diese Verordnung erfolgt, sollten weniger Verpflichtungen unterliegen, wodurch die Befolgungskosten und der Verwaltungsaufwand verringert werden, es sei denn, der Marktteilnehmer hat Kenntnis davon oder Grund zu der Annahme, dass das Risiko eines Verstoßes gegen diese Verordnung besteht. Erlangt eine zuständige Behörde Kenntnis von einem Risiko dahingehend, dass diese Verordnung umgangen wird, beispielsweise wenn ein relevanter Rohstoff oder ein relevantes Erzeugnis in einem Land mit hohem Risiko erzeugt wurde und anschließend in einem Land mit geringem Risiko oder dessen Landesteilen verarbeitet wird, aus dem es in Verkehr gebracht wird, auf den Markt gelangt oder ihn verlässt, während aus der Sorgfaltserklärung oder der Zollanmeldung hervorgeht, dass der relevante Rohstoff oder das relevante Erzeugnis in einem Land mit geringem Risiko erzeugt wurde, so sollte die zuständige Behörde durch weitere Kontrollen prüfen, ob ein Verstoß vorliegt, und erforderlichenfalls geeignete Maßnahmen ergreifen, wie etwa eine Beschlagnahmung der relevanten Rohstoffe oder des relevanten Erzeugnisses und eine Aussetzung des Inverkehrbringens oder der Ausfuhr des relevanten Rohstoffes oder des relevanten Erzeugnisses, sowie zusätzliche Kontrollen durchführen. Die zuständigen Behörden sollten verpflichtet sein für relevante Rohstoffe und relevante Erzeugnisse aus Ländern mit hohem Risiko oder Teilen dieser Länder eine verstärkte Kontrolle durchzuführen.
Haben die Marktüberwachungsbehörden eines Mitgliedstaats hinreichenden Grund zu der Annahme, dass ein in den Anwendungsbereich dieser Verordnung fallendes…
Die zuständigen Behörden verwenden einen risikobasierten Ansatz, um die durchzuführenden Kontrollen zu bestimmen. Die Risikokriterien werden auf der Grundlage…
Haben die zuständigen Behörden eines Mitgliedstaats aufgrund von Daten, die sie durch Vigilanz oder Marktüberwachungstätigkeiten erhalten haben, oder aufgrund…
Wenn Marktteilnehmer relevante Erzeugnisse in Verkehr bringen oder ausführen, müssen sie die Verpflichtungen nach den Artikeln 10 und 11 nicht erfüllen, wenn…
Die zuständigen Behörden sollten im Rahmen regelmäßiger Kontrollen der Marktteilnehmer und Händler überprüfen, dass diese die in dieser Verordnung festgelegten…
Die Marktüberwachungspraxis hat gezeigt, dass bei der Bewertung von Produkten zu einem bestimmten Zeitpunkt das Risiko von Nichtkonformität besteht, jedoch…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.