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Unter Berücksichtigung des internationalen Charakters der Entwaldung, der Waldschädigung und des damit verbundenen Handels sollten die zuständigen Behörden untereinander und mit den Zollbehörden der Mitgliedstaaten, mit der Kommission sowie mit den Verwaltungsbehörden von Drittländern zusammenarbeiten. Die zuständigen Behörden sollten auch mit denjenigen Behörden zusammenarbeiten, die für die Überwachung und Durchsetzung anderer Rechtsakte der Union zuständig sind, in denen Anforderungen an die Sorgfaltspflicht in der Wertschöpfungskette in Bezug auf nachteilige Auswirkungen auf die Menschenrechte oder die Umwelt festgelegt sind.
Die zuständigen Behörden arbeiten untereinander, mit den Zollbehörden ihres Mitgliedstaats, mit den zuständigen Behörden und Zollbehörden anderer…
Soweit dies zur Gewährleistung der Einhaltung dieser Verordnung erforderlich ist, arbeiten die zuständigen Behörden jedes Mitgliedstaats, einschließlich der…
Ist dies zur Sicherstellung der Einhaltung dieser Verordnung erforderlich, so arbeiten die zuständigen Behörden jedes Mitgliedstaats, einschließlich der…
Angesichts der internationalen Dimension des illegalen Holzeinschlags und des damit verbundenen Handels sollten die zuständigen Behörden untereinander sowie mit…
Die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten tauschen — auch mit ihren jeweiligen Zollbehörden — Informationen über Angelegenheiten aus, die die Erfüllung der…
Die Zollbehörden und die Kommission werden ermutigt, im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeiten mit der Europäischen Beobachtungsstelle für Verletzungen von…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.