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Die Warenbezeichnungen und die Einreihung für bestimmte Aussetzungen der autonomen Zölle des GZT, die im Anhang der Verordnung (EU) 2021/2278 aufgeführt sind, müssen geändert werden, um den technischen Entwicklungen der Waren und den wirtschaftlichen Markttendenzen Rechnung zu tragen.
Die Warenbezeichnungen und die Einreihung für bestimmte Aussetzungen der autonomen Zölle des GZT, die im Anhang der Verordnung (EU) 2021/2278 aufgeführt sind,…
Die Warenbezeichnungen und die Einreihung für bestimmte Aussetzungen der autonomen Zölle des GZT, die im Anhang der Verordnung (EU) 2021/2278 aufgeführt sind,…
Die Warenbezeichnungen und die Einreihung für bestimmte Aussetzungen der autonomen Zollsätze des GZT, die im Anhang der Verordnung (EU) 2021/2278 aufgeführt…
Die Kommission hat bestimmte Aussetzungen der autonomen Zollsätze des GZT, die im Anhang der Verordnung (EU) 2021/2278 aufgeführt sind, gemäß Artikel 2 der…
Bestimmte Waren, die nicht im Anhang der Verordnung (EU) 2021/2278 aufgeführt sind, werden in der Union nicht in ausreichender Menge hergestellt, um den…
Bestimmte Waren, die nicht im Anhang der Verordnung (EU) 2021/2278 aufgeführt sind, werden in der Union nicht in ausreichender Menge hergestellt, um den…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.