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Um eine ausreichende und kontinuierliche Versorgung mit bestimmten landwirtschaftlichen Erzeugnissen und gewerblichen Waren, die in der Union nur in unzureichenden Mengen hergestellt werden, zu gewährleisten und dadurch Marktstörungen bei diesen Erzeugnissen und Waren zu vermeiden, wurden mit der Verordnung (EU) 2021/2283 des Rates autonome Zollkontingente der Union (im Folgenden „Kontingente“) eröffnet. Unter diese Kontingente fallende Erzeugnisse und Waren können zu ermäßigten Zollsätzen oder zum Nullsatz in die Union eingeführt werden.
Um eine ausreichende und kontinuierliche Versorgung mit bestimmten landwirtschaftlichen Erzeugnissen und gewerblichen Waren, die in der Union nur in…
Um eine ausreichende und kontinuierliche Versorgung mit bestimmten landwirtschaftlichen Erzeugnissen und gewerblichen Waren, die in der Union nur in…
Um eine ausreichende und kontinuierliche Versorgung mit bestimmten landwirtschaftlichen Erzeugnissen und gewerblichen Waren, die in der Union nur in…
Die Produktion innerhalb der Union wird bei bestimmten landwirtschaftlichen Erzeugnissen und gewerblichen Waren zur Deckung des spezifischen Bedarfs der…
Mit der Verordnung (EU) 2020/1706 des Rates werden autonome Zollkontingente der Union für bestimmte Fischereierzeugnisse im Zeitraum vom 2021-2023 eröffnet und…
Mit der Verordnung (EU) 2020/1706 des Rates werden autonome Zollkontingente der Union für bestimmte Fischereierzeugnisse im Zeitraum 2021-2023 eröffnet und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.