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Mit der Verordnung (EU) 2020/1706 des Rates werden autonome Zollkontingente der Union für bestimmte Fischereierzeugnisse im Zeitraum 2021-2023 eröffnet und verwaltet. Für jedes Zollkontingent wurden entsprechende Mengen festgelegt, um eine angemessene Bevorratung für den Wirtschaftszweig der Union in diesem Zeitraum zu gewährleisten.
Mit der Verordnung (EU) 2020/1706 des Rates werden autonome Zollkontingente der Union für bestimmte Fischereierzeugnisse im Zeitraum vom 2021-2023 eröffnet und…
Um eine angemessene Versorgung der Verarbeitungsindustrie in der Gemeinschaft mit bestimmten Fischereierzeugnissen sicherzustellen, wurden in der Verordnung…
Um eine ausreichende und kontinuierliche Versorgung mit bestimmten landwirtschaftlichen Erzeugnissen und gewerblichen Waren, die in der Union nur in…
Um eine ausreichende und kontinuierliche Versorgung mit bestimmten landwirtschaftlichen Erzeugnissen und gewerblichen Waren, die in der Union nur in…
Am 19. Juli 2021 wurde die Verordnung (EU) 2020/1706 mit der Verordnung (EU) 2021/1203 des Rates geändert, indem unter anderem neue, bis zum 31. Oktober 2022…
Nach dem Beschluss 2010/674/EU gelten die neuen Zollkontingente für bestimmte Fische und Fischereierzeugnisse ab dem 1. März 2011. Die vorliegende Verordnung…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.