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Die Union sollte die geeigneten individuellen Maßnahmen ergreifen, um darauf zu reagieren, wenn sich Wirtschaftsteilnehmer aus Drittländern an der Erleichterung einer Umgehung beteiligen. Diese Maßnahmen können einzelne Benennungen gemäß der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 des Rates oder andere Maßnahmen gemäß der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates beinhalten, wie beispielsweise die Aufnahme von Organisationen in Anhang IV der Verordnung (EU) Nr. 833/2014, unter anderem auf der Grundlage von Informationen und Vorschlägen der Mitgliedstaaten.
Für die in Anhang I genannten Waren werden die Mitgliedstaaten bis das Europäische Parlament und der Rat geeignete Maßnahmen aufgrund der internationalen…
Die Union sollte die geeigneten individuellen Maßnahmen ergreifen, um darauf zu reagieren, wenn sich Wirtschaftsteilnehmer aus Drittländern an der Erleichterung…
Die Union sollte in der Lage sein, allgemein anwendbare Reaktionsmaßnahmen der Union zu ergreifen, die so gestaltet sind, dass sie bestimmte Wirtschaftszweige,…
Reaktionsmaßnahmen der Union werden in folgender Formergriffen: Die in Unterabsatz 1 Buchstabe a genannten Reaktionsmaßnahmen der Union können so gestaltet…
Die Anhänge I, III, IV, VI, VII, VIII und IX der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 sollten so angepasst werden, dass sowohl die Erfordernisse der Mitgliedstaaten,…
Die zuständigen Organe der Union und die Mitgliedstaaten sorgen außerdem dafür, dass die Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel in der Union und in den…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.