Erwägungsgrund 1 32014R0654
Die Union hat eine Reihe multilateraler, regionaler und bilateraler internationaler Handelsübereinkünfte geschlossen, die Rechte und Pflichten zum gegenseitigen Vorteil der Vertragsparteien begründen.
Die Union hat eine Reihe multilateraler, regionaler und bilateraler internationaler Handelsübereinkünfte geschlossen, die Rechte und Pflichten zum gegenseitigen Vorteil der Vertragsparteien begründen.