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Mit dem Beschluss (GASP) 2023/1217 wurde die Frist für die Anwendung einer vorübergehenden Ausnahme vom Verbot der Erbringung bestimmter Dienstleistungen verlängert, um den Rückzug von Wirtschaftsbeteiligten der Union vom russischen Markt weiter zu erleichtern. Um den Rückzug russischer Wirtschaftsbeteiligter vom Unionsmarkt zu beschleunigen, wird mit dem Beschluss (GASP) 2023/1217 eine vorübergehende Ausnahme vom Verbot der Erbringung von Rechtsberatungsdienstleistungen für in Russland niedergelassene juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen eingeführt. Die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten können bis zum 31. März 2024 die Bereitstellung juristischer Dienstleistungen, die nach den nationalen Rechtsvorschriften des betreffenden Mitgliedstaats für einen solchen Rückzug obligatorisch sind, genehmigen.
Es ist ferner angezeigt, die Frist für die Anwendung einer vorübergehenden Ausnahme vom Verbot der Erbringung bestimmter Dienstleistungen zu verlängern, um den…
Um den Rückzug von Wirtschaftsbeteiligten der Union vom russischen Markt weiter zu erleichtern, wird mit dem Beschluss (GASP) 2023/434 eine vorübergehende…
Um den Rückzug von Wirtschaftsbeteiligten der Union vom russischen Markt zu erleichtern, wird mit dem Beschluss (GASP) 2022/2478 eine vorübergehende Ausnahme…
Um das Recht von Staatsangehörigen der Union, die vor der Invasion der Ukraine im Februar 2022 in Russland wohnhaft waren und die von Tochterunternehmen von…
Mit dem Beschluss (GASP) 2023/434 wird die Geltungsdauer der Ausnahme vom Verbot, mit bestimmten staatseigenen Organisationen Russlands Transaktionen zu…
Es ist auch angezeigt, bestimmte technische Änderungen am Beschluss 2014/512/GASP vorzunehmen, unter anderem die Verlängerung der für bestimmte Ausnahmen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.