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Am 23. Juni 2023 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2023/1218 zur Änderung des Beschlusses 2014/145/GASP angenommen, mit dem als Reaktion auf den Informationskrieg Russlands im Zuge seines Angriffskriegs gegen die Ukraine ein weiteres Kriterium für die Aufnahme in die Liste der natürlichen oder juristischen Personen, Einrichtungen oder Organisationen, deren Vermögenswerte eingefroren werden und denen keine Gelder und wirtschaftlichen Ressourcen zur Verfügung gestellt werden dürfen, hinzugefügt wurde. Mit diesem Beschluss wurde zudem eines der bestehenden Kriterien für die Aufnahme in die Liste geändert, da der Rat zu der Ansicht gelangte, dass das Umgehen der restriktiven Maßnahmen, die die Union als Reaktion auf den Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine ergriffen hat, oder das Unterlaufen dieser restriktiven Maßnahmen auf andere erhebliche Weise durch nicht an diese Maßnahmen gebundene Wirtschaftsteilnehmer aus Drittländern, sodass dazu beigetragen wird, Russland zur Kriegsführung zu befähigen, den Zweck und die Wirksamkeit dieser Maßnahmen untergraben kann. Anzeichen dafür, dass es sich um einen Fall handelt, in dem restriktive Maßnahmen der Union unterlaufen werden, könnten unter anderem der Umstand, dass die Haupttätigkeit eines Wirtschaftsteilnehmers aus einem Drittland darin besteht, in der Union Beschränkungen unterliegende Waren zu erwerben, die nach Russland gelangen, die Beteiligung russischer Personen oder Organisationen, ganz gleich in welchem Stadium, die kürzlich erfolgte Gründung eines Unternehmens, durch das Beschränkungen unterliegende Waren nach Russland gelangen oder der drastische Anstieg des Umsatzes eines an solchen Tätigkeiten beteiligten Wirtschaftsteilnehmers aus einem Drittland sein.
Angesichts der humanitären Krise infolge der unbegründeten Invasion der Ukraine durch Streitkräfte der Russischen Föderation hat der Rat am 13. April 2022 den…
Der Rat hat am 18. Juli 2014 den Beschluss 2014/475/GASP angenommen, mit dem der Beschluss 2014/145/GASP geändert wird und der geänderte Kriterien für die…
Am 5. Juni 2023 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2023/1094 angenommen, mit dem eines der Kriterien für die Aufnahme von natürlichen oder juristischen Personen,…
Am 6. Oktober 2022 erließ der Rat den Beschluss (GASP) 2022/1907 zur Änderung des Beschlusses 2014/145/GASP, mit dem ein weiteres Kriterium für die Aufnahme…
Im Beschluss (GASP) 2023/2871 sind auch die Bedingungen festgelegt, unter denen der Rat den Namen einer verstorbenen Person weiterhin auf der Liste der…
Am 25 Juli 2014 hat der Rat den Beschluss 2014/499/GASP zur Änderung des Beschlusses 2014/145/GASP angenommen, der geänderte Kriterien für die Aufnahme in die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.