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Die RHG für Tafel- und Keltertrauben entsprechen den Einfuhrtoleranzen, doch da das Datenpaket für die Metaboliten M01 und M02 zur Genotoxizität unvollständig war und eine Bewertung des Verbraucherrisikos nicht abgeschlossen werden konnte, kann ein Risiko für die Verbraucher nicht ausgeschlossen werden. Die RHG für Tomaten, Paprika, Auberginen/Eierfrüchte, Melonen und Zuckerrübenwurzeln basieren auf Verwendungen von Fenamiphos in der EU, die widerrufen wurden. Daher sollten die in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 für diesen Stoff festgelegten RHG gemäß Artikel 17 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 in Verbindung mit deren Artikel 14 Absatz 1 Buchstabe a gestrichen werden. Die RHG für alle Erzeugnisse sollten in Anhang V der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstabe b der genannten Verordnung auf die Bestimmungsgrenze festgesetzt werden.
Für Natrium-5-nitroguaiacolat, Natrium-o-nitrophenolat und Natrium-p-nitrophenolat legte die Behörde gemäß Artikel 12 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005…
Für Methomyl legte die Behörde gemäß Artikel 12 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 eine mit Gründen versehene Stellungnahme zu den geltenden RHG vor. Sie…
Für Meptyldinocap legte die Behörde gemäß Artikel 12 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 eine mit Gründen versehene Stellungnahme zu den geltenden RHG…
Für Metamitron legte die Behörde gemäß Artikel 12 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 eine mit Gründen versehene Stellungnahme zur Überprüfung der…
Für Diethofencarb in und auf Birnen, Keltertrauben, Tomaten und Auberginen/Eierfrüchten basierten die geltenden RHG auf Verwendungen in der Union. Nach dem…
In ihrer mit Gründen versehenen Stellungnahme zur Überprüfung der geltenden RHG für Phosmet gemäß Artikel 12 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 stellte…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.