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Es ist angezeigt, Voraussetzungen für die Vereinbarkeit von Beihilfen für Kleinstunternehmen in Form öffentlicher Eingriffe bezüglich der Strom-, Erdgas- oder Wärmeversorgung in die Verordnung (EU) Nr. 651/2014 aufzunehmen. Solche Maßnahmen sollten mit den einschlägigen Bestimmungen des Unionsrechts im Einklang stehen, wenn sie als öffentliche Eingriffe in die Preisfestsetzung anzusehen sind. Sie sollten weder eine unterschiedliche Behandlung von Versorgern noch eine unterschiedliche Behandlung von Kleinstunternehmen vorsehen und zu einem über den Kosten liegenden Endkundenpreis führen, der einen wirksamen Wettbewerb zwischen den Einzelhändlern ermöglicht.
müssen zu einem über den Kosten liegenden Preis führen, dessen Höhe einen wirksamen Preiswettbewerb ermöglicht.
der öffentliche Eingriff in die Preisfestsetzung den Anforderungen des Absatzes 2 Rechnung trägt und
Beihilfen für Kleinstunternehmen in Form öffentlicher Eingriffe bezüglich der Strom-, Erdgas- oder Wärmeversorgung, sofern die Voraussetzungen des Artikels 19c…
Hat der Rat einen Durchführungsbeschluss gemäß Absatz 1 dieses Artikels angenommen, so können die Mitgliedstaaten während der Geltungsdauer dieses Beschlusses…
Um die Auswirkungen des Anstiegs der Energiepreise infolge des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine abzufedern, haben die Mitgliedstaaten nach der…
Beihilfen für Kleinstunternehmen in Form öffentlicher Eingriffe bezüglich der Strom-, Erdgas- oder Wärmeversorgung, sofern die Voraussetzungen des Artikels 19c…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.