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Da in der Verordnung (EU) 2022/2472 der Kommission spezifische Gruppenfreistellungen für Projekte der von der örtlichen Bevölkerung betriebenen lokalen Entwicklung (im Folgenden „CLLD“), die im Rahmen des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums als „lokale Entwicklung LEADER“ ausgewiesen werden, und für Projekte operationeller Gruppen der Europäischen Innovationspartnerschaft für Produktivität und Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft (im Folgenden „EIP“) eingeführt wurden, ist es angezeigt, zum einen den Anwendungsbereich der geltenden Gruppenfreistellung für CLLD-Projekte nach der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 nicht mehr auf als LEADER-Projekte ausgewiesene Vorhaben zu beschränken und zum anderen die Gruppenfreistellung für EIP-Projekte nach der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 zu streichen.
Beihilferegelungen für Projekte der von der örtlichen Bevölkerung betriebenen lokalen Entwicklung (CLLD) oder Projekte operationeller Gruppen der Europäischen…
Beihilfen für Kosten von KMU, die an CLLD-Projekten teilnehmen, die unter Artikel 31 der Verordnung (EU) 2021/1060 fallen und im Rahmen des ELER als…
Staatliche Beihilfen für Unternehmen, die teilnehmen an Projekten operationeller Gruppen der Europäischen Innovationspartnerschaft („EIP“) „Landwirtschaftliche…
Staatliche Beihilfen, die KMU gewährt werden, die an Projekten der von der örtlichen Bevölkerung betriebenen lokalen Entwicklung (CLLD) im Sinne von Artikel 31…
Die folgenden Artikel 19a und 19b werden eingefügt: Beihilfen für Kosten von KMU, die an Projekten der von der örtlichen Bevölkerung betriebenen lokalen…
Projekte, die im Rahmen der Europäischen Innovationspartnerschaft für Produktivität und Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft (EIP) finanziert werden,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.