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Das Vereinigte Königreich ist an die Regelungen des Protokolls zu Irland/Nordirland (im Folgenden „Protokoll“) zum Abkommen über den Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft (im Folgenden „Austrittsabkommen“) gebunden. Daher unterscheidet sich das Rechtsverhältnis zwischen der Union und dem Vereinigten Königreich in Bezug auf Waren, die ihren Ursprung im Vereinigten Königreich haben und in Nordirland in den zollrechtlich freien Verkehr übergeführt werden, grundlegend von dem Rechtsverhältnis zwischen der Union und jedem anderen Drittland in Bezug auf Waren, die ihren Ursprung in einem solchen Drittland haben und in Nordirland in den zollrechtlich freien Verkehr übergeführt werden.
Das Abkommen über Handel und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft einerseits und dem Vereinigten Königreich…
Sobald der Zollkodex der Union nicht mehr für das Vereinigte Königreich und im Vereinigten Königreich mit Ausnahme von Nordirland gilt, tritt das Vereinigte…
Die bilateralen Vereinbarungen zwischen der Union und dem Vereinigten Königreich im Rahmen des Protokolls begründen keine Rechte und Pflichten für Drittländer.…
Nach Artikel 5 Absatz 3 des Protokolls gilt das Zollrecht der Union im Sinne des Artikels 5 Nummer 2 der Verordnung (EU) Nr. 952/2013 des Europäischen…
Im Einklang mit dem Abkommen über den Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union und der Europäischen…
Angesichts der besonderen Umstände in Nordirland muss vorgesehen werden, dass sich die Union und das Vereinigte Königreich nach besten Kräften bemühen sollten,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.