Erwägungsgrund 44 32023R1322Die Agentur sollte an die Stelle der EMCDDA treten und deren Nachfolgerin werden. Sie sollte daher auch die Rechtsnachfolgerin aller von der EMCDDA…
Art. 53 Abs. 2 32018R1726VERORDNUNG (EU) 2018/1726 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 14. November 2018 über die Agentur der Europäischen Union für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts (eu-LISA), zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1987/2006 und des Beschlusses 2007/533/JI des Rates sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1077/2011
Die vorliegende Verordnung lässt die rechtliche Wirksamkeit der von der Agentur auf der Grundlage der Verordnung (EU) Nr. 1077/2011 geschlossenen…
Erwägungsgrund 47 32018R1726VERORDNUNG (EU) 2018/1726 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 14. November 2018 über die Agentur der Europäischen Union für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts (eu-LISA), zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1987/2006 und des Beschlusses 2007/533/JI des Rates sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1077/2011
Die durch die vorliegende Verordnung errichtete Agentur tritt an die Stelle der auf der Grundlage der Verordnung (EU) Nr. 1077/2011 errichteten Europäischen…
Art. 80 Abs. 1 32018R1727VERORDNUNG (EU) 2018/1727 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 14. November 2018 betreffend die Agentur der Europäischen Union für justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen (Eurojust) und zur Ersetzung und Aufhebung des Beschlusses 2002/187/JI des Rates
Die durch diese Verordnung errichtete Agentur Eurojust ist der allgemeine Rechtsnachfolger für alle Verträge, Verbindlichkeiten und Vermögensgegenstände des…
Art. 36 Abs. 2 32015R2219VERORDNUNG (EU) 2015/2219 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 25. November 2015 über die Agentur der Europäischen Union für die Aus- und Fortbildung auf dem Gebiet der Strafverfolgung (EPA) und zur Ersetzung sowie Aufhebung des Beschlusses 2005/681/JI des Rates
Diese Verordnung lässt die von der EPA auf der Grundlage des Beschlusses 2005/681/JI vor dem 24. Dezember 2015 geschlossenen Vereinbarungen unberührt.