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Aus denselben Gründen ist es angezeigt, dass Lebensmittel, die den Lebensmittelzusatzstoff Glycerin (E 422) enthalten, der vor dem Datum des Inkrafttretens dieser Verordnung rechtmäßig in Verkehr gebracht wurde, während einer Übergangszeit weiter in Verkehr gebracht werden und bis zu ihrem Mindesthaltbarkeits- oder Verbrauchsdatum in Verkehr bleiben dürfen.
Aus denselben Gründen ist es angezeigt, dass Lebensmittel, die den Lebensmittelzusatzstoff Polyglycerin-Polyricinoleat (E 476) enthalten, der vor dem Datum des…
Da die Behörde keine unmittelbaren gesundheitlichen Bedenken aufgrund des Vorhandenseins von toxischen Elementen und Acrolein festgestellt hat, sollte die…
Aus denselben Gründen und auch aufgrund seines niedrigeren Gehalts an Glycidylfettsäureestern sollte der Lebensmittelzusatzstoff Polyglycerinester von…
Da bestimmte unter diese Verordnung fallende Lebensmittel lang haltbar sind oder zu Erzeugnissen mit langer Haltbarkeit verarbeitet werden können, sollten…
Lebensmittel, denen Benzen-1,2-diol (FL-Nr. 04.029) zugesetzt wurde und die vor dem Inkrafttreten dieser Verordnung rechtmäßig in Verkehr gebracht wurden,…
Lebensmittel, denen einer der betreffenden Stoffe zugesetzt wurde und die in der Union in Verkehr gebracht oder aus Drittländern versandt wurden und die sich…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.