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Aus denselben Gründen ist es angezeigt, dass Lebensmittel, die den Lebensmittelzusatzstoff Polyglycerin-Polyricinoleat (E 476) enthalten, der vor dem Datum des Inkrafttretens dieser Verordnung rechtmäßig in Verkehr gebracht wurde, während einer Übergangszeit weiter in Verkehr gebracht werden und bis zu ihrem Mindesthaltbarkeits- oder Verbrauchsdatum in Verkehr bleiben dürfen.
Aus denselben Gründen ist es angezeigt, dass Lebensmittel, die den Lebensmittelzusatzstoff Glycerin (E 422) enthalten, der vor dem Datum des Inkrafttretens…
Aus denselben Gründen und auch aufgrund seines niedrigeren Gehalts an Glycidylfettsäureestern sollte der Lebensmittelzusatzstoff Polyglycerinester von…
Da die Behörde keine unmittelbaren gesundheitlichen Bedenken aufgrund des Vorhandenseins von toxischen Elementen, 3-Monochlorpropandiol (3-MCPD),…
Da die Behörde keine unmittelbaren gesundheitlichen Bedenken aufgrund des Vorhandenseins von toxischen Elementen, 3-Monochlorpropandiol (3-MCPD),…
Da die Behörde keine unmittelbaren gesundheitlichen Bedenken aufgrund des Vorhandenseins von toxischen Elementen und Acrolein festgestellt hat, sollte die…
Aus denselben Gründen und auch aufgrund seines niedrigeren Gehalts an Glycidylfettsäureestern sollte der Lebensmittelzusatzstoff Mono- und Diglyceride von…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.