Verordnung (EU) 2023/1510 der Kommission vom 20. Juli 2023 zur Änderung der Verordnung (EU) 2023/915 hinsichtlich der Höchstgehalte für Cadmium in Erdmandeln und bestimmten Kulturpilzen (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Verordnung (EU) 2023/915 sollte daher entsprechend geändert werden.
Erwägungsgrund 9 32023R1510
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