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Wenn Altbatterien aus der Union ausgeführt werden, um zur Wiederverwendung oder zur Umnutzung vorbereitet oder recycelt zu werden, sollten die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten die in der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 vorgesehenen Befugnisse wirksam nutzen, um Unterlagen zu verlangen, damit sie die Einhaltung der in dieser Verordnung festgelegten Anforderungen überprüfen können.
einen Nachweis für eine Bewertung des Alterungszustands oder Prüfung des Alterungszustands in einem Mitgliedstaat in Form einer Kopie der Aufzeichnungen, die…
Die zuständige Behörde soll gegenüber den Organisationen für Herstellerverantwortung die Anordnungen treffen, die erforderlich sind, um die Einhaltung der…
Die Mitgliedstaaten können den zuständigen Behörden gestatten, alle zusätzlichen Informationen anzufordern, die für die Gewährleistung der Zuverlässigkeit der…
die Batteriekategorie nach Artikel 3 Absatz 1 Nummer 9 sowie 11 bis 14 der Verordnung (EU) 2023/1542, die der Hersteller in Verkehr bringt,
Die Behandlung von Altbatterien außerhalb des Mitgliedstaats, in dem der Abfall gesammelt wurde, oder außerhalb der Union sollte nur möglich sein, wenn die…
Diese Verordnung baut auf den Abfallbewirtschaftungsvorschriften und allgemeinen Grundsätzen der Richtlinie 2008/98/EG des Europäischen Parlaments und des Rates…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.