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Der Batteriepass sollte es den Wirtschaftsakteuren ermöglichen, Informationen und Daten über einzelne in Verkehr gebrachte Batterien effizienter zu sammeln und zu nutzen und bei ihren Planungstätigkeiten fundiertere Entscheidungen zu treffen. Sobald die Batterie in Verkehr gebracht wurde, könnte es in bestimmten Fällen praktischer sein, dass eine andere juristische Person, beispielsweise der Fahrzeugerzeuger, die Informationen in dem Pass aktualisiert. Der Wirtschaftsakteur, der die Batterie in Verkehr bringt, sollte daher schriftlich einem anderen Akteur die Befugnis erteilen dürfen, in seinem Namen zu handeln. Die Verantwortung für die Einhaltung der Anforderungen an den Batteriepass sollte der Wirtschaftsakteur, der die Batterie in Verkehr bringt, tragen. Zur Gewährleistung einheitlicher Bedingungen für die Einführung des Batteriepasses sollten der Kommission Durchführungsbefugnisse übertragen werden.
Der Wirtschaftsakteur, der die Batterie in Verkehr bringt, stellt sicher, dass die im Batteriepass enthaltenen Informationen korrekt, vollständig und auf dem…
die im Batteriepass enthaltenen Daten werden vom Wirtschaftsakteur, der für die Erfüllung der Anforderungen gemäß Artikel 77 Absätze 4 und 7 verantwortlich ist,…
Wirtschaftsakteure, die zur Wiederverwendung oder zur Umnutzung vorbereitete oder umgenutzte oder wiederaufgearbeitete Batterien in Verkehr bringen oder in…
Es ist angebracht, die Verpflichtungen der Wirtschaftsakteure im Zusammenhang mit dem Inverkehrbringen oder der Inbetriebnahme von Batterien festzulegen. Für…
Bevor eine endgültige Entscheidung darüber getroffen wird, ob für eine Batterie eine Konformitätsbescheinigung erteilt werden kann, sollte der…
Um die Transparenz entlang der Liefer- und Wertschöpfungsketten für alle Interessenträger zu erhöhen, muss ein Batteriepass eingeführt werden, der einen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.