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In der Verordnung (EU) 2019/1020 sind allgemeine Regeln zur Marktüberwachung und Kontrolle von Produkten, die in der Union in Verkehr gebracht werden oder aus Drittländern in den Unionsmarkt gelangen, festgelegt. Um sicherzustellen, dass Batterien, die in der EU frei verkehren können, Anforderungen erfüllen, die die öffentlichen Interessen, wie die menschliche Gesundheit, die Sicherheit von Personen, den Schutz von Sachgütern und den Umweltschutz, in hohem Maße wahren, und um die uneingeschränkte Durchsetzbarkeit der Verpflichtungen, insbesondere in Bezug auf die Strategien zur Erfüllung der für Batterie geltenden Sorgfaltspflichten, im Rahmen dieser Verordnung zu gewährleisten, sollte die Verordnung (EU) 2019/1020 auch für alle Batterien und Wirtschaftsakteure gelten, die unter diese Verordnung fallen. Daher sollte Anhang I der Verordnung (EU) 2019/1020 entsprechend geändert werden.
Haben die Marktüberwachungsbehörden eines Mitgliedstaats hinreichenden Grund zu der Annahme, dass mit einer Batterie, die unter diese Verordnung fällt,…
Verordnung (EU) 2023/1542 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Juli 2023 über Batterien und Altbatterien, zur Änderung der Richtlinie 2008/98/EG…
Die Verordnung (EU) 2019/1020 des Europäischen Parlaments und des Rates enthält Vorschriften für die Marktüberwachung und die Konformität von Produkten, die auf…
Mit der Verordnung (EU) 2019/1020 wurden neue Instrumente zur Verbesserung der Einhaltung geltender Vorschriften und der Marktüberwachung eingeführt, die auch…
Die Verordnung (EU) 2019/1020 legt Regeln für einen horizontalen Rahmen für die Marktüberwachung und die Konformität von Produkten fest, die auf den Unionsmarkt…
Gemäß Verordnung (EU) 2019/1020 müssen Marktüberwachungsbehörden in angemessenem Umfang geeignete Überprüfungen der Merkmale von Produkten vornehmen. Mit der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.