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Gemäß Verordnung (EU) 2019/1020 müssen Marktüberwachungsbehörden in angemessenem Umfang geeignete Überprüfungen der Merkmale von Produkten vornehmen. Mit der genannten Verordnung wird der Kommission die Befugnis zur Annahme von Durchführungsrechtsakten übertragen, um einheitliche Bedingungen für die Überprüfung, die Kriterien für die Festlegung der Häufigkeit der Überprüfungen und die Anzahl der zu überprüfenden Stichproben in Bezug auf bestimmte Produkte oder Produktkategorien festzulegen. Diese Befugnisübertragung gilt auch für Batterien im Rahmen der vorliegenden Verordnung, wenn die in der Verordnung (EU) 2019/1020 festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Haben die Marktüberwachungsbehörden eines Mitgliedstaats hinreichenden Grund zu der Annahme, dass mit einer Batterie, die unter diese Verordnung fällt,…
Mit der Verordnung (EU) 2019/1020 wurden neue Instrumente zur Verbesserung der Einhaltung geltender Vorschriften und der Marktüberwachung eingeführt, die auch…
In der Verordnung (EU) 2019/1020 sind allgemeine Regeln zur Marktüberwachung und Kontrolle von Produkten, die in der Union in Verkehr gebracht werden oder aus…
Um einheitliche Bedingungen für die Durchführung dieser Verordnung zu gewährleisten, sollten der Kommission Durchführungsbefugnisse zur Festlegung einheitlicher…
Es sollte ein Verfahren bestehen, nach dem interessierte Kreise über Maßnahmen informiert werden, die in Bezug auf Batterien ergriffen werden sollen, mit denen…
Die Einhaltung einer Reihe produktspezifischer Anforderungen dieser Verordnung, einschließlich an Leistung, Haltbarkeit, Umnutzung und Sicherheit, sollte anhand…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.