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Das Bewertungsverfahren zur Annahme neuer und zur Änderung bestehender Beschränkungen für Stoffe in Batterien und Altbatterien sollte vollständig an die Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 angeglichen werden. Die Agentur sollte im Einklang mit den einschlägigen Leitlinien der Agentur bestimmte Aufgaben in Bezug auf die Bewertung der Risiken von Stoffen bei der Erzeugung und Verwendung von Batterien sowie der Risiken, die nach dem Ende ihrer Lebensdauer auftreten können, sowie in Bezug auf die Bewertung der sozioökonomischen Elemente und die Analyse von Alternativen wahrnehmen, damit eine wirksame Entscheidungsfindung, Koordinierung und Verwaltung der damit zusammenhängenden technischen, wissenschaftlichen und administrativen Aspekte dieser Verordnung gewährleistet ist. Daher sollten die Ausschüsse für Risikobeurteilung und für sozioökonomische Analyse der Agentur die Wahrnehmung bestimmter Aufgaben erleichtern, die der Agentur durch die vorliegende Verordnung übertragen werden.
Für die Zwecke des Beschränkungsdossiers und des Beschränkungsverfahrens berücksichtigen die Agentur oder die Mitgliedstaaten jegliche Dossiers,…
Unter Berücksichtigung der Bestimmungen gemäß Artikel 7 der Verordnung (EG) Nr. 470/2009 sollten die detaillierten Bestimmungen über die Grundsätze zur Methodik…
Im Rahmen der laufenden Überarbeitungen von Rechtsakten der Union wurde vorgeschlagen, den geeigneten Agenturen der Union bestimmte bestehende wissenschaftliche…
Um sicherzustellen, dass das Beschränkungsverfahren gemäß Richtlinie 2011/65/EU mit den Beschränkungsverfahren im Rahmen anderer Rechtsakte im Zusammenhang mit…
Um sicherzustellen, dass Stoffe, die bei Verwendung in Batterien oder Vorkommen in Altbatterien ein unannehmbares Risiko für die menschliche Gesundheit oder die…
Unter Berücksichtigung der Bestimmungen gemäß Artikel 6 der Verordnung (EG) Nr. 470/2009 sollten die detaillierten Bestimmungen über die Grundsätze zur Methodik…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.