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Der Rat forderte in seinen Schlussfolgerungen vom 4. Oktober 2019 zum Thema „Mehr Kreislaufwirtschaft — Übergang zu einer nachhaltigen Gesellschaft“ unter anderem, dass der Übergang zur Elektromobilität von kohärenten politischen Maßnahmen flankiert werden muss, die die Entwicklung von Technologien zur Verbesserung der Nachhaltigkeit und der kreislaufgerechten Gestaltung von Batterien unterstützen. Darüber hinaus forderte der Rat eine umgehende Überarbeitung der Richtlinie 2006/66/EG, bei der alle einschlägigen Batteriematerialien berücksichtigt und vor allem besondere Anforderungen für Lithium und Kobalt ins Auge gefasst werden sollten; zudem sollte auch ein Mechanismus geprüft werden, der die Anpassung dieser Richtlinie an künftige Veränderungen bei Batterietechnologien ermöglicht.
In der Mitteilung der Kommission vom 11. März 2020 mit dem Titel „Ein neuer Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft — Für ein saubereres und…
Im Zusammenhang mit der Verpflichtung der Union, den Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft zu vollziehen, sollten die Richtlinien 2000/53/EG, 2006/66/EG und…
In seinen am 11. Dezember 2020 angenommenen Schlussfolgerungen mit dem Titel „Den Aufbau kreislauffähig und grün gestalten“ betonte der Rat, dass bei der…
Die Richtlinie 2006/66/EG des Europäischen Parlaments und des Rates hat zu einer Verbesserung der Umweltleistung von Batterien geführt und gemeinsame Regeln und…
Zur Berücksichtigung des gesamten Lebenszyklus aller in der Union in Verkehr gebrachter Batterien müssen harmonisierte Produkt- und Vermarktungsanforderungen,…
Bestimmte in Batterien vorkommende Stoffe wie Kobalt, Blei, Lithium oder Nickel werden aus knappen Ressourcen bezogen, die in der Union nicht leicht verfügbar…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.