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Im Zusammenhang mit der Verpflichtung der Union, den Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft zu vollziehen, sollten die Richtlinien 2000/53/EG, 2006/66/EG und 2012/19/EU überprüft und erforderlichenfalls geändert werden, wobei deren Umsetzung zu berücksichtigen ist und unter anderem zu prüfen ist, ob es möglich ist, Ziele für bestimmte Stoffe festzulegen, die in den betreffenden Abfallströmen enthalten sind. Im Rahmen der Überarbeitung der Richtlinie 2000/53/EG sollte auch dem Problem der nicht erfassten Altfahrzeuge, einschließlich der Verbringung von Gebrauchtfahrzeugen, bei denen es sich vermutlich um Altfahrzeuge handelt, sowie der Anwendung der Anlaufstellen-Leitlinien Nr. 9 über die Verbringung von Altfahrzeugen Aufmerksamkeit gewidmet werden. Im Rahmen der Überarbeitung der Richtlinie 2006/66/EG sollte auch die technische Entwicklung neuer Batterietypen, bei denen keine gefährlichen Stoffe zum Einsatz kommen, berücksichtigt werden.
Diese Richtlinie sollte für sämtliche privat und gewerblich genutzten Elektro- und Elektronikgeräte gelten. Diese Richtlinie sollte unbeschadet der Sicherheits-…
Bei der Überprüfung oder Berechnung, ob die Recycling- und Verwertungsziele der Richtlinie 94/62/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember…
Diese Richtlinie sollte die Sicherheits- und Gesundheitsvorschriften der Union und die spezifischen Rechtsvorschriften der Union für die Abfallbewirtschaftung…
Die in der Richtlinie 2008/98/EG des Europäischen Parlaments und des Rates festgelegten Zielvorgaben für die Vorbereitung zur Wiederverwendung und das Recycling…
Damit die sachgemäße Auslegung und Umsetzung der Anforderungen in der Richtlinie 2008/98/EG erleichtert wird, sollten Leitlinien für diese Anforderungen…
Diese Richtlinie gilt unbeschadet der gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften über Sicherheits-, Umweltqualitäts- und Gesundheitsanforderungen und der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.