Erwägungsgrund 2 32023R1565
Angesichts der sehr ernsten Lage in der Demokratischen Republik Kongo werden mit dem Beschluss (GASP) 2023/1568 die Kriterien für die Aufnahme in die eigenständige Liste der Union geändert, um die Anwendung gezielter restriktiver Maßnahmen gegen natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu ermöglichen, die Unterstützung für natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen leisten, die für die Aufrechterhaltung des bewaffneten Konflikts, der Instabilität oder der Unsicherheit in der Demokratischen Republik Kongo verantwortlich sind.