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Bei dem Wirkstoff DDT handelt es sich um einen persistenten organischen Schadstoff (POP), weshalb das Inverkehrbringen und die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln, die diesen enthalten, mit der Richtlinie 83/131/EWG der Kommission verboten wurde. Obwohl DDT in der Union nicht mehr verwendet wird, ist es aufgrund seiner Persistenz in der Umwelt nach wie vor in sehr geringen Mengen in einigen pflanzlichen und tierischen Erzeugnissen nachweisbar. Daher wurden mit der Verordnung (EG) Nr. 149/2008 der Kommission RHG für DDT bei allen Erzeugnissen pflanzlichen und tierischen Ursprungs festgelegt. Mit der genannten Verordnung wurden die RHG für Waren vom Schwein (schließt als Nutztiere gehaltene Wildschweine mit ein) auf 1 mg/kg und die RHG für wildlebende Landtiere (schließt Wildschweine mit ein) auf 0,05 mg/kg festgesetzt.
BAC ist kein gemäß der Verordnung (EC) Nr. 1107/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates genehmigter Wirkstoff zur Verwendung in Pflanzenschutzmitteln.…
Mit der Richtlinie 79/117/EWG des Rates vom 21. Dezember 1978 über das Verbot des Inverkehrbringens und der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln, die bestimmte…
Im Rahmen der Verordnung (EWG) Nr. 2377/90, der Richtlinie 96/22/EG oder der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22.…
Für Erzeugnisse, bei denen die Verwendung des betreffenden Pflanzenschutzmittels in der Union nicht zugelassen ist und für die keine Einfuhrtoleranzen oder CXL…
Die Nichtaufnahme von 1,3-Dichlorpropen in Anhang I der Richtlinie 91/414/EWG des Rates wurde durch den Beschluss 2011/36/EU der Kommission festgelegt. Alle…
Im Rahmen der Verordnung (EWG) Nr. 2092/91 des Rates war die Verwendung bestimmter Pflanzenschutzmittel, Düngemittel und Bodenverbesserer sowie bestimmter…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.