Erwägungsgrund 6 32022R1343VERORDNUNG (EU) 2022/1343 DER KOMMISSION vom 29. Juli 2022 zur Änderung der Anhänge II und III der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Höchstgehalte an Rückständen von Acequinocyl, Chlorantraniliprol und Emamectin in oder auf bestimmten Erzeugnissen (Text von Bedeutung für den EWR)
Für Erzeugnisse, bei denen die Anwendung des betreffenden Pflanzenschutzmittels in der Union nicht zugelassen ist und für die keine Einfuhrtoleranzen oder CXL…
Erwägungsgrund 10 32015R1040VERORDNUNG (EU) 2015/1040 DER KOMMISSION vom 30. Juni 2015 zur Änderung der Anhänge II, III und V der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Höchstgehalte an Rückständen von Azoxystrobin, Dimoxystrobin, Fluroxypyr, Methoxyfenozid, Metrafenon, Oxadiargyl und Tribenuron in oder auf bestimmten Erzeugnissen (Text von Bedeutung für den EWR)
Für Erzeugnisse, bei denen die Verwendung des betreffenden Pflanzenschutzmittels nicht zugelassen ist und für die keine Einfuhrtoleranzen oder CXL gelten,…
Erwägungsgrund 7 32021R0618Für Erzeugnisse, bei denen die Anwendung des betreffenden Pflanzenschutzmittels in der EU nicht zugelassen ist und für die keine Einfuhrtoleranzen oder CXL…
Erwägungsgrund 7 32019R0090VERORDNUNG (EU) 2019/90 DER KOMMISSION vom 18. Januar 2019 zur Änderung der Anhänge II, III und V der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Höchstgehalte an Rückständen von Bromuconazol, Carboxin, Fenbutatinoxid, Fenpyrazamin und Pyridaben in oder auf bestimmten Erzeugnissen (Text von Bedeutung für den EWR)
Für Erzeugnisse, bei denen die Anwendung des betreffenden Pflanzenschutzmittels nicht zugelassen ist und für die keine Einfuhrtoleranzen oder CXL gelten,…
Erwägungsgrund 9 32019R0973VERORDNUNG (EU) 2019/973 DER KOMMISSION vom 13. Juni 2019 zur Änderung der Anhänge II und III der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Höchstgehalte an Rückständen von Bispyribac, Denatoniumbenzoat, Fenoxycarb, Flurochloridon, Quizalofop-P-ethyl, Quizalofop-P-tefuryl, Propaquizafop und Tebufenozid in oder auf bestimmten Erzeugnissen (Text von Bedeutung für den EWR)
Für Erzeugnisse, bei denen die Anwendung des betreffenden Pflanzenschutzmittels nicht zugelassen ist und für die keine Einfuhrtoleranzen oder CXL gelten,…
Erwägungsgrund 8 32021R0644VERORDNUNG (EU) 2021/644 DER KOMMISSION vom 15. April 2021 zur Änderung der Anhänge II und III der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Höchstgehalte an Rückständen von Fluxapyroxad, Hymexazol, Metamitron, Penflufen und Spirotetramat in oder auf bestimmten Erzeugnissen (Text von Bedeutung für den EWR)
Für Erzeugnisse, bei denen die Verwendung des betreffenden Pflanzenschutzmittels nicht zugelassen ist und für die keine Einfuhrtoleranzen oder CXL gelten,…