Erwägungsgrund 13 32018R0832VERORDNUNG (EU) 2018/832 DER KOMMISSION vom 5. Juni 2018 zur Änderung der Anhänge II, III und V der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Höchstgehalte an Rückständen von Cyantraniliprol, Cymoxanil, Deltamethrin, Difenoconazol, Fenamidon, Flubendiamid, Fluopicolid, Folpet, Fosetyl, Mandestrobin, Mepiquat, Metazachlor, Propamocarb, Propargit, Pyrimethanil, Sulfoxaflor und Trifloxystrobin in oder auf bestimmten Erzeugnissen (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Behörde zog in ihrer mit Gründen versehenen Stellungnahme bezüglich der Anwendung von Deltamethrin bei Grünkohl den Schluss, dass die Risikobewertung durch…
Erwägungsgrund 9 32024R0341VERORDNUNG (EU) 2024/341 DER KOMMISSION vom 22. Januar 2024 zur Änderung der Anhänge II und V der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Höchstgehalte an Rückständen von Diethofencarb, Fenoxycarb, Flutriafol und Pencycuron in oder auf bestimmten Erzeugnissen (Text von Bedeutung für den EWR)
Der RHG für Flutriafol in und auf Zuckerrübenwurzeln basiert auf einer nicht mehr zugelassenen Verwendung dieses Stoffs in der Union. Der für dieses Erzeugnis…
Erwägungsgrund 14 32023R0173Für Erzeugnisse, bei denen die Verwendung des betreffenden Pflanzenschutzmittels in der Union nicht zugelassen ist und für die keine Einfuhrtoleranzen oder CXL…
Erwägungsgrund 21 32024R2640VERORDNUNG (EU) 2024/2640 DER KOMMISSION vom 9. Oktober 2024 zur Änderung und Berichtigung von Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Höchstgehalte an Rückständen von 1,4-Dimethylnaphthalin, Difluoressigsäure (DFA), Fluopyram und Flupyradifuron in oder auf bestimmten Erzeugnissen (Text von Bedeutung für den EWR)
In Bezug auf Flupyradifuron bei Grünkohlen stellte die Behörde fest, dass eine weitere Prüfung durch Risikomanager hinsichtlich der Möglichkeit erforderlich…
Erwägungsgrund 12 32017R0170VERORDNUNG (EU) 2017/170 DER KOMMISSION vom 30. Januar 2017 zur Änderung der Anhänge II, III und V der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Höchstgehalte an Rückständen von Bifenthrin, Carbetamid, Cinidonethyl, Fenpropimorph und Triflusulfuron in oder auf bestimmten Erzeugnissen (Text von Bedeutung für den EWR)
Die vorliegende Verordnung sollte eine Übergangsregelung für Erzeugnisse enthalten, die vor der Änderung der RHG hergestellt wurden und für die den verfügbaren…
Erwägungsgrund 7 32015R1101VERORDNUNG (EU) 2015/1101 DER KOMMISSION vom 8. Juli 2015 zur Änderung der Anhänge II und III der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Höchstgehalte an Rückständen von Difenoconazol, Fluopicolid, Fluopyram, Isopyrazam und Pendimethalin in oder auf bestimmten Erzeugnissen (Text von Bedeutung für den EWR)
Bezüglich Fluopicolid bewertete die Behörde eine Anwendung im Hinblick auf die Festlegung eines RHG für Zwiebeln auf der Basis von Anwendungen in der EU und gab…