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Die Behörde gelangte außerdem zu dem Schluss, dass bezüglich der RHG für „Frühlingszwiebeln/grüne Zwiebeln und Winterzwiebeln“, Feldsalate, Kraussalate/Breitblättrige Endivien, Kressen und andere Sprossen und Keime, Barbarakraut, Mais und Kräutertees aus Wurzeln nicht alle Informationen vorliegen und eine weitere Prüfung durch Risikomanager erforderlich ist. Obwohl diese RHG als sicher erachtet werden, werden sie unter Berücksichtigung der Informationen, die innerhalb von zwei Jahren nach Veröffentlichung der vorliegenden Verordnung zur Verfügung stehen, überprüft. Da für die Verbraucher kein Risiko besteht, ist es angezeigt, die RHG für Cycloxydim bei allen oben genannten Erzeugnissen in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 auf den von der Behörde ermittelten Wert festzusetzen.
Die Behörde gelangte des Weiteren zu dem Schluss, dass bezüglich der RHG für Frühlingszwiebeln/grüne Zwiebeln und Winterzwiebeln, Feldsalate, Kopfsalate,…
Für Pyridat legte die Behörde gemäß Artikel 12 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 in Verbindung mit deren Artikel 12 Absatz 1 eine mit Gründen versehene…
Die Behörde kam zu dem Schluss, dass bezüglich der RHG für Cyromazin in Feldsalat/Vogerlsalat, grünem Salat, Salatrauke, Rucola, Bohnen/Fisolen (frisch, mit…
Für Mandipropamid legte die Behörde gemäß Artikel 12 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 eine mit Gründen versehene Stellungnahme zu den geltenden RHG vor…
Für Carbetamid legte die Behörde gemäß Artikel 12 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 eine mit Gründen versehene Stellungnahme zu den geltenden RHG vor .…
Die Behörde zog in ihren mit Gründen versehenen Stellungnahmen den Schluss, dass bezüglich der Anwendung von Cyazofamid bei Frühlingszwiebeln, Artischocken und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.