Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die Behörde gelangte des Weiteren zu dem Schluss, dass bezüglich der RHG für Frühlingszwiebeln/grüne Zwiebeln und Winterzwiebeln, Feldsalate, Kopfsalate, Kressen und andere Sprossen und Keime, Barbarakraut, Salatrauken/Rucola, Roten Senf, Baby-Leaf-Salate (einschließlich der Brassica-Arten), Spinat, Portulak, Mangold, Kerbel, Schnittlauch, Kardonen, Stangensellerie, Fenchel, Porree, Rhabarber, Baumwollsamen, Gerste und Sorghum nicht alle Informationen vorliegen und eine weitere Prüfung durch Risikomanager erforderlich ist. Obwohl diese RHG als sicher erachtet werden, werden sie unter Berücksichtigung der Informationen, die innerhalb von zwei Jahren nach Veröffentlichung der vorliegenden Verordnung zur Verfügung stehen, überprüft. Da für die Verbraucher kein Risiko besteht, ist es angezeigt, die RHG für Penthiopyrad bei allen oben genannten Erzeugnissen in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 auf den von der Behörde ermittelten Wert festzusetzen.
Die Behörde gelangte außerdem zu dem Schluss, dass bezüglich der RHG für „Frühlingszwiebeln/grüne Zwiebeln und Winterzwiebeln“, Feldsalate,…
Für Pyridat legte die Behörde gemäß Artikel 12 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 in Verbindung mit deren Artikel 12 Absatz 1 eine mit Gründen versehene…
Für Carbetamid legte die Behörde gemäß Artikel 12 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 eine mit Gründen versehene Stellungnahme zu den geltenden RHG vor .…
Die Behörde empfahl die Senkung der geltenden RHG für Kartoffeln, Rettich, Zwiebeln, Tomaten, Paprika, Auberginen (Eierfrüchte), Schlangengurken, Gewürzgurken,…
Für Metamitron legte die Behörde gemäß Artikel 12 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 eine mit Gründen versehene Stellungnahme zur Überprüfung der…
Für Lufenuron legte die Behörde gemäß Artikel 12 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 eine mit Gründen versehene Stellungnahme zu den geltenden RHG vor.…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.