Erwägungsgrund 1 32023R1774
Die italienische und die niederländische Sprachfassung des Anhangs II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 enthalten in den Einträgen zur Lebensmittelkategorie 17.1 in Teil E eine falsche Übersetzung eines Begriffs, wodurch die Zahl der Erzeugnisse, in denen bestimmte Lebensmittelzusatzstoffe verwendet werden dürfen, eingeschränkt wird.