Erwägungsgrund 1 32023R2507
Mit der Verordnung (EU) 2019/1890 des Rates werden die im Beschluss (GASP) 2019/1894 des Rates festgelegten restriktiven Maßnahmen umgesetzt.
Mit der Verordnung (EU) 2019/1890 des Rates werden die im Beschluss (GASP) 2019/1894 des Rates festgelegten restriktiven Maßnahmen umgesetzt.