Anhang III 32023R1781SYNERGIEN MIT ANDEREN UNIONSPROGRAMMEN
1. Synergien zwischen der Initiative und den spezifischen Zielen 1 bis 5 des Programms „Digitales Europa“ stellen sicher, dass a) der angestrebte thematische…
Erwägungsgrund 24 32023R1781Um Synergien zwischen den Programmen der Union und der Mitgliedstaaten zu ermöglichen, sollte gemäß Artikel 17 Absatz 2 Buchstabe k und Artikel 137 Buchstabe aa…
Erwägungsgrund 23 32023R1781Die Initiative sollte auf der soliden Kenntnisgrundlage aufbauen und Synergien mit Maßnahmen stärken, die derzeit von der Union und den Mitgliedstaaten durch…
Art. 13 Abs. 1 32021R0694VERORDNUNG (EU) 2021/694 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 29. April 2021 zur Aufstellung des Programms „Digitales Europa“ und zur Aufhebung des Beschlusses (EU) 2015/2240 (Text von Bedeutung für den EWR)
Das Programm ermöglicht Synergien mit anderen Programmen der Union, wie in Anhang III beschrieben, insbesondere durch Regelungen für eine ergänzende…
Erwägungsgrund 20 32023R1781Um die Einschränkungen aufgrund der derzeitigen fragmentierten Bemühungen um öffentliche und private Investitionen zu überwinden, die Integration und…