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Um den Zugang zu technischer Expertise zu erleichtern und die Verbreitung von Kenntnissen in der gesamten Union sowie die Unterstützung verschiedener Qualifikationsinitiativen sicherzustellen, sollte ein Netz von Kompetenzzentren eingerichtet werden. Zu diesem Zweck sollte das Gemeinsame Unternehmen für Chips das Verfahren für die Einrichtung von Kompetenzzentren festlegen, einschließlich der Auswahlkriterien sowie weiterer Einzelheiten zur Durchführung der in dieser Verordnung genannten Aufgaben und Funktionen. Die Kompetenzzentren, die das Netz bilden, sollten vom Gemeinsamen Unternehmen für Chips ausgewählt werden und bei der Festlegung ihrer Organisation, Zusammensetzung und Arbeitsmethoden über weitgehende generelle Autonomie verfügen. Ihre Organisation, Zusammensetzung und Arbeitsmethoden sollten jedoch die Ziele dieser Verordnung und der Initiative einhalten und zu ihnen beitragen.
Die Mitgliedstaaten benennen infrage kommende Kompetenzzentren entsprechend ihren nationalen Verfahren sowie administrativen und institutionellen Strukturen in…
Einrichtung eines unionsweiten Netzes von Kompetenzzentren durch den Ausbau bestehender oder die Schaffung neuer Anlagen.
Die Kompetenzzentren sollten dazu beitragen, den Vorsprung der Union in der Chipforschung, -entwicklung und -innovation sowie bei der Entwurfsfähigkeit…
Die Errichtung des Kompetenzzentrums sowie des Netzwerks, das über das Mandat verfügt, zur Unterstützung industrieller Technologien und im Bereich Forschung und…
Das Kompetenzzentrum sollte die Arbeit des Netzwerks erleichtern und koordinieren. Das Netzwerk sollte aus einem nationalen Koordinierungszentren je…
Mit dem durch diese Verordnung eingerichteten Europäischen Kompetenzzentrum für Industrie, Technologie und Forschung im Bereich der Cybersicherheit (im…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.