Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die Genehmigung für den Wirkstoff Teflubenzuron lief am 30. November 2019 aus und es wurde kein Antrag auf Erneuerung der Genehmigung gestellt. Die RHG für Teflubenzuron auf Grapefruits und Mandarinen beruhen auf Anträgen Brasiliens auf Einfuhrtoleranz, die die Behörde als sicher für die Verbraucher bestätigt hatte . Die RHG für Teflubenzuron auf Orangen, Zitronen, Limetten, Weintrauben, Papayas, Tomaten, Schlangengurken, Gewürzgurken, Melonen, Sonnenblumenkernen, Sojabohnen und Kaffeebohnen ergeben sich aus der Anwendung von CXL, die die Behörde als sicher für die Verbraucher bestätigt hatte . Diese RHG sollten daher gemäß Artikel 14 Absatz 2 Buchstabe e der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 in deren Anhang II unverändert beibehalten werden. Für alle anderen Erzeugnisse, für die die RHG auf in der EU nicht mehr zugelassenen Verwendungen beruhen, sollten die RHG in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 gemäß Artikel 17 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 in Verbindung mit deren Artikel 14 Absatz 1 Buchstabe a auf erzeugnisspezifische Bestimmungsgrenzen gesenkt werden.
Für Teflubenzuron legte die Behörde eine mit Gründen versehene Stellungnahme zu den geltenden RHG gemäß Artikel 12 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005…
Hinsichtlich der Anwendung von Teflubenzuron bei Nachtschattengewächsen und Kürbisgewächsen (mit genießbarer Schale) äußerte die Behörde Bedenken in Bezug auf…
Die Genehmigung für den Wirkstoff Famoxadon lief am 9. September 2021 aus und wurde von der Kommission nicht erneuert. Alle geltenden Zulassungen für…
Die Genehmigung für den Wirkstoff Triflumuron lief am 31. März 2021 aus, und der Antragsteller hat keinen Antrag auf Erneuerung gestellt. Alle geltenden…
Die Genehmigung für den Wirkstoff Chlorsulfuron lief am 31. Dezember 2019 aus, und der Antragsteller hat keinen Antrag auf Erneuerung gestellt. Alle geltenden…
Die Genehmigung für den Wirkstoff Diuron lief am 30. September 2020 aus und es wurde kein Antrag auf Erneuerung der Genehmigung gestellt. Alle geltenden…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.