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Hinsichtlich der Anwendung von Teflubenzuron bei Nachtschattengewächsen und Kürbisgewächsen (mit genießbarer Schale) äußerte die Behörde Bedenken in Bezug auf die chronische Aufnahme durch die Verbraucher. Jedoch trägt der Verzehr von Äpfeln am stärksten zur Gesamtexposition bei. Die Behörde empfiehlt, die Erhöhung der RHG für die oben genannten Kulturen an eine Senkung des für Äpfel festgelegten RHG zu koppeln. Da der entsprechende RHG festgesetzt wurde, um einem auf in Brasilien zugelassenen Verwendungen basierenden Antrag auf Einfuhrtoleranz nachzukommen, wurde der Antragsteller kontaktiert, um Handelshemmnisse zu vermeiden. Der Antragsteller schlug einen RHG von 0,5 mg/kg vor, was im Hinblick auf die in Brasilien zugelassenen Verwendungen ausreichend ist. Da ein hohes Verbraucherschutzniveau gewahrt bleibt, sollte dieser RHG auf 0,5 mg/kg festgelegt werden.
In Bezug auf Ethephon empfiehlt die Behörde, für Tafeltrauben einen neuen RHG von 1,5 mg/kg festzulegen, der ermittelt wurde, indem der mit dem RHG-Rechner der…
In ihrer mit Gründen versehenen Stellungnahme vom 3. Februar 2014 empfahl die Behörde die Beibehaltung des RHG für Carbofuran in frischen Zuchtchampignons an…
Die Behörde gab an, dass die bewertete Anwendung von Tebuconazol bei Chinakohl und die geltenden RHG für Äpfel, Birnen, Kirschen, Pfirsiche, Tafel- und…
Für Flumioxazin legte die Behörde gemäß Artikel 12 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 in Verbindung mit deren Artikel 12 Absatz 1 eine mit Gründen…
Für Benfluralin hat die Behörde eine mit Gründen versehene Stellungnahme zu den geltenden RHG gemäß Artikel 12 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005…
Die Behörde kam zu dem Schluss, dass bezüglich der RHG für Tebuconazol in Kohlrabi, Bohnen (frisch, mit und ohne Hülsen), Erbsen (frisch, mit Hülsen),…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.