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Darüber hinaus sollten die Mitgliedstaaten regelmäßig bewerten, inwieweit Elektrofahrzeuge durch die Errichtung und den Betrieb von Ladepunkten zu einer größeren Flexibilität des Energiesystems und einer höheren Aufnahme von Strom aus erneuerbaren Quellen beitragen könnten. Bei dieser Bewertung sollten die geeigneten Maßnahmen ermittelt werden, die umzusetzen sind, um die Kohärenz der Infrastrukturplanung mit der jeweiligen Netzplanung sicherzustellen, damit die Anforderungen dieser Verordnung erfüllt werden. Unbeschadet der Verordnung (EU) 2019/943 des Europäischen Parlaments und des Rates und der Richtlinie (EU) 2019/944 sollten die Mitgliedstaaten alle erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass das Stromnetz den Strombedarf der in dieser Verordnung vorgesehenen Ladeinfrastruktur deckt. Zu diesem Zweck sollten die Mitgliedstaaten das Stromnetz modernisieren und instand halten, damit es die derzeitige und die künftige Nachfrage des Verkehrssektors nach Strom bewältigen kann.
Unbeschadet der Richtlinie 2014/94/EU des Europäischen Parlaments und des Rates schaffen die Mitgliedstaaten den erforderlichen Regulierungsrahmen, um den…
Die Mitgliedstaaten bewerten spätestens bis zum 30. Juni 2024 und danach alle drei Jahre, inwieweit Elektrofahrzeuge durch die Errichtung und den Betrieb von…
Mit Leitungsinfrastruktur werden die notwendigen Voraussetzungen für die rasche Einrichtung von Ladepunkten, falls und wo diese erforderlich sind, geschaffen.…
Es wird erwartet, dass Eigentümer von Elektrofahrzeugen vor allem Ladepunkte auf ihrem eigenen Gelände oder auf Gemeinschaftsparkplätzen von Wohn- und…
Die steigende Anzahl an Elektrofahrzeugen im Straßen-, Schienen- und Seeverkehr sowie in anderen Verkehrsbereichen macht es erforderlich, Ladevorgänge zu…
Bei der Anwendung der Anforderungen zur Elektromobilitätsinfrastruktur, die in den gemäß dieser Richtlinie vorgesehenen Änderungen der Richtlinie 2010/31/EU…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.