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Die für die Sicherstellung der Einhaltung dieser Verordnung verantwortliche Stelle sollte das Schifffahrtsunternehmen sein, definiert als der Schiffseigner oder jegliche andere Organisation oder Person wie Geschäftsführer oder Bareboat-Charterer, die die Verantwortung für den Betrieb des Schiffs vom Schiffseigner übernommen hat und die sich dabei bereit erklärt hat, allen Pflichten und Verantwortlichkeiten nachzukommen, die sich aus dem Internationalen Code für Maßnahmen zur Organisation eines sicheren Schiffsbetriebs und zur Verhütung der Meeresverschmutzung (ISM-Code) ergeben, der in der Union durch die Verordnung (EG) Nr. 336/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates umgesetzt wird. Die Begriffsbestimmung für „Schifffahrtsunternehmen“ im Rahmen der vorliegenden Verordnung steht im Einklang mit dem globalen Datenerhebungssystem, das 2016 von der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation (International Maritime Organization, IMO) eingeführt wurde.
„Schifffahrtsunternehmen“ den Schiffseigner oder sonstige Organisation oder Person, wie den Geschäftsführer oder den Bareboat-Charterer, die vom Schiffseigner…
„Schifffahrtsunternehmen“ den Schiffseigner oder eine sonstige Organisation oder Person, wie den Geschäftsführer oder den Bareboat-Charterer, der/die vom…
Schifffahrtsunternehmen:ein Schiffseigner im Sinne von Artikel 3 Buchstabe w der EU-Emissionshandelsrichtlinie oder eine sonstige Organisation oder Person, die…
Die für die Einhaltung des EU-EHS verantwortliche Person oder Organisation sollte das Schifffahrtsunternehmen sein, definiert als Schiffseigner oder eine…
„Unternehmen“ den Eigner des Schiffes oder eine sonstige Organisation oder Person (wie z. B. den Geschäftsführer oder den Bareboatcharterer), die vom…
„Unternehmen“ die Organisation oder Person, die zugestimmt hat, alle durch den Internationalen Code für Maßnahmen zur Organisation eines sicheren…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.