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Die für die Einhaltung des EU-EHS verantwortliche Person oder Organisation sollte das Schifffahrtsunternehmen sein, definiert als Schiffseigner oder eine sonstige Organisation oder Person, wie der Geschäftsführer oder der Bareboat-Charterer, der/die vom Schiffseigner die Verantwortung für den Betrieb des Schiffs übernommen hat und sich bei Übernahme dieser Verantwortung bereit erklärt hat, alle Pflichten und Verantwortlichkeiten zu übernehmen, die sich aus dem Internationalen Code für Maßnahmen zur Organisation eines sicheren Schiffsbetriebs und zur Verhütung der Meeresverschmutzung ergeben. Diese Definition beruht auf der Bestimmung des Begriffs „Schifffahrtsunternehmen“ in Artikel 3 Buchstabe d der Verordnung (EU) 2015/757 und steht im Einklang mit dem globalen Datenerhebungssystem, das 2016 von der IMO eingeführt wurde.
„Schifffahrtsunternehmen“ den Schiffseigner oder eine sonstige Organisation oder Person, wie den Geschäftsführer oder den Bareboat-Charterer, der/die vom…
„Schifffahrtsunternehmen“ den Schiffseigner oder sonstige Organisation oder Person, wie den Geschäftsführer oder den Bareboat-Charterer, die vom Schiffseigner…
Schifffahrtsunternehmen:ein Schiffseigner im Sinne von Artikel 3 Buchstabe w der EU-Emissionshandelsrichtlinie oder eine sonstige Organisation oder Person, die…
Die für die Sicherstellung der Einhaltung dieser Verordnung verantwortliche Stelle sollte das Schifffahrtsunternehmen sein, definiert als der Schiffseigner oder…
‚Schifffahrtsunternehmen‘ den Schiffseigner oder eine sonstige Organisation oder Person, wie den Geschäftsführer oder den Bareboat-Charterer, der/die vom…
„Unternehmen“ den Eigner des Schiffes oder eine sonstige Organisation oder Person (wie z. B. den Geschäftsführer oder den Bareboatcharterer), die vom…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.