Erwägungsgrund 18 32023R0198Am 6. Oktober 2021 veröffentlichte die Behörde eine mit Gründen versehene Stellungnahme zur fokussierten Bewertung bestimmter geltender RHG für Abamectin .
Erwägungsgrund 7 32018R0677VERORDNUNG (EU) 2018/677 DER KOMMISSION vom 3. Mai 2018 zur Änderung von Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Verwendung von Thaumatin (E 957) als Geschmacksverstärker in bestimmten Lebensmittelkategorien (Text von Bedeutung für den EWR)
Am 13. November 2015 veröffentlichte die Behörde ein wissenschaftliches Gutachten zur Sicherheit der vorgeschlagenen Ausweitung der Verwendung und Erhöhung der…
Erwägungsgrund 10 32016D0154BESCHLUSS (EU) 2016/154 DER KOMMISSION vom 22. Juli 2015 über die staatliche Beihilfe Frankreichs SA.13869 (C 68/2002) (ex NN 80/2002) zugunsten von EDF — Neueinstufung der im Rahmen der Steuerfreigrenze gebildeten Betriebsrücklagen für die Erneuerung des allgemeinen Versorgungsnetzes als Kapital (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen C(2015) 4959) (Nur der französische Text ist verbindlich) (Text von Bedeutung für den EWR)
Am 1. Juli 2013 haben die französischen Behörden ihre Stellungnahme an die Kommission übermittelt.
Erwägungsgrund 3 32014R0155VERORDNUNG (EU) Nr. 155/2014 DER KOMMISSION vom 19. Februar 2014 zur Nichtzulassung bestimmter anderer gesundheitsbezogener Angaben über Lebensmittel als Angaben über die Reduzierung eines Krankheitsrisikos sowie die Entwicklung und die Gesundheit von Kindern (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Behörde gibt eine Stellungnahme zur betreffenden gesundheitsbezogenen Angabe ab.
Erwägungsgrund 3 32024R0248VERORDNUNG (EU) 2024/248 DER KOMMISSION vom 16. Januar 2024 zur Änderung des Anhangs II der Richtlinie 2002/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich Eisenhydroxid-Adipat-Tartrat zur Verwendung bei der Herstellung von Nahrungsergänzungsmitteln (Text von Bedeutung für den EWR)
Nachdem die Europäische Kommission um eine Stellungnahme zu Eisenhydroxid-Adipat-Tartrat als neuartiges Lebensmittel gemäß der Verordnung (EU) 2015/2283 des…
Erwägungsgrund 3 32022R0719VERORDNUNG (EU) 2022/719 DER KOMMISSION vom 10. Mai 2022 über die Nichtzulassung bestimmter anderer gesundheitsbezogener Angaben über Lebensmittel als Angaben über die Reduzierung eines Krankheitsrisikos sowie die Entwicklung und die Gesundheit von Kindern (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Behörde muss eine Stellungnahme zur betreffenden gesundheitsbezogenen Angabe abgeben.