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Bei der Jahrestagung 2018 erkannten die Vertragsparteien der Konvention an, dass die Kontrollen von bestimmten Tätigkeiten in der Fischerei auf Roten Thun verstärkt werden müssen. Zu diesem Zweck wurde auf dieser Jahrestagung vereinbart, dass für Thunfischfarmen zuständige Vertragsparteien der Konvention die lückenlose Rückverfolgbarkeit von Einsetzvorgängen in Netzkäfige gewährleisten und Stichprobenkontrollen auf der Grundlage einer Risikoanalyse durchführen sollten.
Abweichend von Absatz 1 wird die Übertragung von Rotem Thun aus Jahren und Netzkäfigen, in denen keine Entnahme stattgefunden hat, jährlich durch…
Jeder für Thunfischfarmen zuständige Mitgliedstaat legt eine Mindestzahl von Stichprobenkontrollen fest, die in jeder Thunfischfarm unter seiner Gerichtsbarkeit…
Vor Beginn einer Fangsaison sorgen die für Thunfischfarmen zuständigen Mitgliedstaaten für eine eingehende Bewertung von lebendem Roten Thun, der nach einer…
Alle Fischerei- und Aufzuchttätigkeiten im Zusammenhang mit Rotem Thun unterliegen der Kontrolle im Einklang mit dem gemäß Artikel 14 vorgelegten Überwachungs-,…
Mengen (in kg) und Anzahl der übertragenen Exemplare von Rotem Thun,
Die Verordnung (EU) 2023/2053 sollte geändert werden, um die ICCAT-Maßnahmen für die Bewirtschaftung von Rotem Thun mit Bestimmungen in Bezug auf…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.