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Partikel, die ein synthetisches oder chemisch modifiziertes natürliches Polymer enthalten, das fest und wasserunlöslich ist, oder damit beschichtet sind, gibt es in verschiedenen Größen. Als Zusatzstoff für ein Produkt entsprechen nur bestimmte Partikel den im Dossier nach Anhang XV festgelegten Grenzwerten für die Größe und tragen zu dem festgestellten Problem bei. Im Dossier nach Anhang XV wurde somit vorgeschlagen, dass ein Polymer als in den Geltungsbereich der Beschränkung fallend betrachtet werden sollte, wenn u. a. mindestens 1 Gewichtsprozent der Partikel, die dieses Polymer enthalten oder damit beschichtet sind, diesen Grenzwerten für die Größe entspricht.
Zur Vermeidung einer unerwünschten Substitution, d. h. der Ersetzung synthetischer Polymermikropartikel durch noch kleinere persistente Polymerpartikel, die ein…
Bestimmte faserartige synthetische Polymerpartikel haben eine Länge von mehr als 5 mm, aber weniger als 15 mm, z. B. Partikel, die zur Verstärkung von…
Die Kommission ist der Ansicht, dass synthetische Polymermikropartikel, die in allen Dimensionen kleiner als 0,1 μm sind, ein gleichwertiges oder potenziell…
Für viele Polymere, die unter die Beschränkung fallen, gibt es Hinweise auf Risiken. Für andere Polymere, für die weniger Daten vorliegen, können auf der…
Im Dossier nach Anhang XV wurde überdies ein Durchmesser von 5 mm in jeder Dimension als Obergrenze für die Größe der betreffenden synthetischen…
Aufgrund der großen Variabilität bei der Zusammensetzung, den Eigenschaften und den Dimensionen von synthetischen Polymermikropartikeln wurde im Dossier nach…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.